Interessenbekundung für die Landeszuwendung
"Ehrenamt im Kontext Integration und Prävention"

 

Datenschutzerklärungen

Hinweise zum Datenschutz

Allgemeine Angaben

Gewährung einer Zuwendung
im Rahmen der Landeszuwendung
„Ehrenamt im Kontext Integration und Prävention“

Normalerweise immer der 01.01. eines Jahres

Normalerweise immer der 31.12. eines jeden Jahres

Ansprechpartner:

Bankverbindung:

Maßnahmenbereich 1

Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neueingewanderte

Ziel: Das Zusammenkommen von Neueingewanderten und Geflüchteten mit Menschen, die schon länger am jeweiligen Ort leben, zu ermöglichen. 

1.1 Aufwendungen für den laufenden Betrieb wie Ausgaben für Miete
Anschrift der zu fördernden Bildungs- und Begegnungsstätte

Förderbare Miethöhe max. 400 EUR / Monat. Bitte Kopie des Mietvertrages / Untermietvertrages vorhalten. 

 

Hinweis: 
Je nach Miethöhe und Anzahl der Anträge kann evtl. nur ein Zuschuss zur Miete und den Nebenkosten gewährt werden (max. 400 EUR im Monat). 
Nicht förderfähig sind Personalkosten (Haustechnik, Reinigungskraft) und Versicherungen (Hausrat, Gebäude).

1.2 Sachausgaben wie Lernmittel und Betätigungsmaterial, die Geflüchteten und Neueingewanderten in den Bildungs- und Begegnungsstätten zur Verfügung gestellt werden
Anschrift der zu fördernden Bildungs- und Begegnungsstätte

Kostenkalkulation

Art der geplanten Sachkosten

geplante Ausgaben

Kosten sollten mind. 50 EUR und höchstens 500 EUR pro Maßnahme betragen. 
Bitte berücksichtigen Sie bei den Kosten die Verhältnismäßigkeit zur Maßnahme und zur Anzahl der Teilnehmenden.

 

Bitte bei der Maßnahme auf ein ausgewogenes Verhältnis von aktiven Ehrenamtlichen und geflüchteten / neuzugewanderten Menschen achten (z.B. Verhältnis 1:5). 

Hinweis:

Nicht förderfähig sind eigene Personalausgaben, Renovierung (Schönheitsreparaturen) und Ausstattung von Räumen mit Möbeln, berufsbezogene Sachausgaben (z.B. Werkbank zur Kompetenzfeststellung) und Bildungs- und Begegnungsstätten innerhalb von Landeseinrichtungen (ZUE, NU, EA). 

Maßnahmenbereich 2

Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung

2.1: Sachausgaben für die (Einzel-)Begleitung durch ehrenamtlich tätige Personen

max. 12 Begleitungen pro Ehrenamtlichen!

Hinweis:
Die Auslagenerstattung erfolgt als pauschale Erstattung in Höhe von 50 EUR pro Monat je ehrenamtlich tätiger Person für Sachkosten.
Für etwa 50 % des Erstattungsbetrags sind prüffähige Belege vorzuhalten. Der verbleibende Restbetrag kann der ehrenamtlich tätigen Person als Aufwandsentschädigung gewährt werden.

2.2: Sachausgaben für (Gruppen-)Angebote des Zusammenkommens und Orientierung als Präventionsmaßnahmen gegen extremistische Haltungen

Kostenkalkulation

Art der geplanten Sachkosten

geplante Ausgaben

Kosten sollten mind. 50 EUR und höchstens 500 EUR pro Maßnahme betragen. 
Bitte berücksichtigen Sie bei den Kosten die Verhältnismäßigkeit zur Maßnahme und zur Anzahl der Teilnehmenden.

 

Bitte bei der Maßnahme auf ein ausgewogenes Verhältnis von aktiven Ehrenamtlichen und geflüchteten / neuzugewanderten Menschen achten (z.B. Verhältnis 1:5). 

Weitere Maßnahmen können über das grüne "+" Symbol hinzugefügt werden.

Maßnahmenbereich 3

Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

Ziel: Leicht zugängliche, mehrsprachige Informationen für Neueingewanderte und Geflüchtete, die ihnen die soziale Orientierung und das Zurechtkommen in ihrer neuen Umgebung erleichtern. 

 

3.1: Erstellung, Druck und Anschaffung von Flyer, Broschüren o. Büchern

Kostenkalkulation

Art der geplanten Sachkosten

geplante Ausgaben

Kosten sollten mind. 50 EUR und höchstens 500 EUR pro Jahr betragen. 
Bitte berücksichtigen Sie bei den Kosten die Verhältnismäßigkeit zur Maßnahme und zur Anzahl der Teilnehmenden.

 

Hinweis:
Bei der Erstellung von Printmedien muss das Förderlogo verwendet werden.

3.2: Durchführung von Maßnahmen zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher

Kostenkalkulation

Art der geplanten Sachkosten

geplante Ausgaben

Kosten sollten mind. 50 EUR und höchstens 500 EUR pro Jahr betragen. 
Bitte berücksichtigen Sie bei den Kosten die Verhältnismäßigkeit zur Maßnahme und zur Anzahl der Teilnehmenden.

 

3.3: Erstellung Erweiterung oder Aktualisierung von Internetseiten für Geflüchtete und Ehrenamtliche

Kostenkalkulation

Art der geplanten Sachkosten

geplante Ausgaben

Kosten sollten mind. 50 EUR und höchstens 500 EUR pro Jahr betragen. 

 

Hinweis:
Es muss ein externer IT-Dienstleister beauftragt und das Förderlogo auf der Internetseite verwendet werden.

Maßnahmenbereich 4

Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung

Ziele der geplanten Maßnahmen: 

  • Förderung der Akzeptanz der Demokratie als Grundlage der deutschen Staats- und Gesellschaftsordnung
  • Stärkung des Vertrauens in demokratische Prozesse
  • Vermittlung von Wissen über vertrauenswürdige Informationsquellen
  • Förderung der Fähigkeit zur Erkennung von Falschinformationen
  • Schutz vor extremistischen Ansichten
  • Stärkung der Bedeutung politischer Bildung
4: Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung

Kostenkalkulation

Art der geplanten Sachkosten

geplante Ausgaben

Kosten sollten mind. 50 EUR und höchstens 500 EUR pro Jahr betragen. 
Bitte berücksichtigen Sie bei den Kosten die Verhältnismäßigkeit zur Maßnahme und zur Anzahl der Teilnehmenden.

 

Bitte bei der Maßnahme auf ein ausgewogenes Verhältnis von aktiven Ehrenamtlichen und geflüchteten / neuzugewanderten Menschen achten (z.B. Verhältnis 1:5). 

Weitere Maßnahmen können über das grüne "+" Symbol hinzugefügt werden.

Maßnahmenbereich 5

Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tatigen und zur Begleitung ihrer Arbeit

Ziel: Ehrenamtlich tätige Personen, die sich aktiv für Geflüchtete und Neueingewanderte engagieren, sollen bei ihrer Arbeit durch Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden. 

5.1 Sachausgaben für Qualifizierung

(Honorare für professionelle externe Fachreferentinnen, Moderatoren und Trainerinnen, deren Vorbereitung, Nachbereitung und Fahrtkosten) 

 

Kostenkalkulation

Art der geplanten Sachkosten

geplante Ausgaben

Kosten der Qualifizierung sollten mind. 50 EUR und höchstens 125 EUR pro Stunde betragen, max. 1.000 EUR pro Tag.

5.2 Sachkosten für den persönlichen Austausch der Ehrenamtlichen untereinander

Kostenkalkulation

Art der geplanten Sachkosten

geplante Ausgaben

Kosten sollten mind. 10 EUR und höchstens 50 EUR pro Monat betragen. 
Bitte berücksichtigen Sie bei den Kosten die Verhältnismäßigkeit zur Maßnahme und zur Anzahl der Teilnehmenden

Beantragte Zuwendung

"Antragssumme"


Es wird bestätigt, dass

  • die Maßnahmen entsprechend der Interessenbekundung / Weiterleitungsvertrag durchgeführt werden. Wesentliche Abweichungen sind im Detail in vergleichender Darstellung (Interessenbekundung/ tatsächliche Ausführung) zu beschreiben,
  • die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Weiterleitungsvertrages beachtet werden,
  • die Ausgaben notwendig sind, wirtschaftlich und sparsam verfahren wird und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen werden,
  • für diese Maßnahme weitere öffentliche Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden,
  • die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände – soweit nach ANBest-G vorgesehen - vorgenommen wird,
  • keine Eigenmittel zur Verfügung stehen und ohne die Landeszuwendung die Maßnahmen nicht durchgeführt werden können,

  • die Logo-Pflicht beachtet wird (bei allen Berichten, Dokumentationen und Veröffentlichungen der geförderten Maßnahmen werden die Fördergeber genannt),

  • die Selbstverpflichtung zu Vielfalt und Integration eingehalten wird: Die Vertreterin oder der Vertreter der oben genannten Initiative bzw. des Trägers bestätigt hiermit, dass oben genannte Initiative bzw. der Träger sich zu Integration, Inklusion und Akzeptanz der gesellschaftlichen Vielfalt bekennt – insbesondere zur Gleichwertigkeit ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität,

  • sich die oben genannte Initiative bzw. Träger ausdrücklich von Menschen distanziert, von denen bekannt ist oder bekannt wird, dass sie sich öffentlich religionsfeindlich, rassistisch, queerfeindlich, antisemitisch, antimuslimisch, antiziganistisch oder in sonstiger Weise gruppenbezogen menschenfeindlich äußern oder verhalten. Ein Engagement dieser Menschen wird in der Initiative bzw. beim Träger ausgeschlossen.

Vielen Dank!

 

  • Alle Angaben wurden erfasst.
  • Sie können die Interessenbekundung jetzt im letzten Schritt per Klick einreichen.
  • Sie erhalten Ihre Interessenbekundung automatisch als PDF an Ihre angegebene E-Mail-Adresse für Ihre Unterlagen.

Je nach technischer Möglichkeit und Verfügbarkeit

Kreisverwaltung Euskirchen
Kommunales Integrationszentrum
Jülicher Ring 32 - 53879 Euskirchen

☏ 02251 / 15-538

all fields marked with a (*) are required and must be filled out