z.B. 500 Meter zum nächsten Wohnhaus
Erläutern Sie hier Art und Eigenschaften der eingesetzten Maschinen
Hinweis: Die eingesetzten Baumaschinen müssen die Anforderungen der Geräteverordnung und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen.
Hinweis: Schallleistungspegel und Ausdehnung der Schallquelle.
(Über das grüne Plus-Zeichen können Sie weitere Maschinen hinzufügen)
Sicherung der Baustelle