Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Sonn- und Feiertagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Was möchten Sie beantragen?

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen

Beantragung als

Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird hiermit eine Ausnahmegenehmigung beantragt:

Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I.
Für ausländische Fahrzeuge, in deren Zulassungsdokumenten die zulässige Gesamtmasse nicht eingetragen ist, eine entsprechende amtliche Bescheinigung.

Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung).

 

Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.

Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I.
Für ausländische Fahrzeuge, in deren Zulassungsdokumenten die zulässige Gesamtmasse nicht eingetragen ist, eine entsprechende amtliche Bescheinigung.

Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I.
Für ausländische Fahrzeuge, in deren Zulassungsdokumenten die zulässige Gesamtmasse nicht eingetragen ist, eine entsprechende amtliche Bescheinigung.

Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:

für die Zeit von

bis

Anlagen zum Antrag

Laden Sie Ihre Anlagen zum Antrag hoch:

Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt, eine Bescheinigung der
für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung.

für grenzüberschreitenden Verkehr den Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenz-stelle für Ladungen auf
Lastkraftwagen.

Nachweis Dringlichkeit für Dauergenehmigung

Wie geht's weiter?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

Sollten wir von Ihnen noch Angaben oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Möchten Sie noch etwas hinzufügen?

Kreisverwaltung Euskirchen
Jülicher Ring 32 / 53881 Euskirchen

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