Antrag auf Ausgabe des Reitkennzeichens / der Reitplakette

Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW)* ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist. Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.

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Antragstellende Person
Weitere Angaben zum Reitkennzeichen oder zur Reitplakette
Geben Sie bitte an, ob Sie das Reitkennzeichen für private Zwecke beantragen wollen oder für einen Reiterhof oder eine vergleichbare Einrichtung.
Geben Sie bitte an, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder eine Übernahme des Reitkennzeichens/ -plakette handelt.

Geben Sie bitte die Kennzeichen Nummer Ihres vorhandenen Reitkennzeichens an, falls Sie einen Folgeantrag oder eine Übernahme des Reitkennzeichens beantragen möchten.

Kreisverwaltung Euskirchen
Abteilung 60 - Umwelt
Team 60.3 - Naturschutz
Jülicher Ring 32 - 53879 Euskirchen

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