Hinweis: Bei einem Wohnsitz im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0), bei einem Wohnsitz im Stadtgebiet Mechernich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0) für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines!
Haushalt mit älteren Menschen
Gründe für den Wohnungswechsel
z.B. bei Trennung, Auszug aus elterlicher Wohnung