LEIHBEDINGUNGEN FÜR WASSERSTANDROHR MIT ZÄHLER DER STADTWERKE BAD MÜNSTEREIFEL

Voraussetzungen für die Übernahme des Standrohres sind die Anerkennung der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) sowie nachstehende Verpflichtungen:
 
Die Wasserentnahme aus dem Netz der Stadtwerke Bad Münstereifel darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadtwerke erfolgen. Die Entnahme ist nur mit einen Standrohr der Stadt mit Wasserzähler für die zuvor genannte Baustelle zulässig. Das Standrohr ist pfleglich zu behandeln und vor Verschmutzung oder Beschädigungen zu bewahren. Die Vornahme von Veränderungen und eigenmächtige Reparaturen sind nicht gestattet. Das Standrohr darf nicht an Dritte verliehen werden. Auf Aufforderung der Stadt sind Angaben zu Zählerstand und genutzten Hydranten zu machen. Das Standrohr ist im Anschluss an die Benutzung unverzüglich zurückzugeben, spätestens jedoch nach 1 Jahr Leihdauer bzw. nach Aufforderung durch die Stadt (§23 Abs. 4 der städtischen Wasserversorgungssatzung).
 

Die Nutzung des Standrohres zur Befüllung eines Pools (oder ähnlichem) ist verboten!


Vor Aushändigung des Standrohres ist eine Kaution in Höhe von z.Zt. 250,00 € für Private Bauherren und
500,00 € für Unternehmer zu zahlen. Eine Hinterlegung des Betrages in bar ist nicht möglich.
Die Einzahlung ist dem Verleiher vor Herausgabe des Standrohres nachzuweisen. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.

Bitte überweisen Sie den Kautionsbetrag auf das Konto der Stadtwerke Bad Münstereifel mit dem Verwendungszweck „Standrohr – „Ihr Name““.
Bankverbindungen: 
Kreissparkasse Euskirchen: IBAN: DE02 3825 0110 0001 6318 11  BIC: WELADED1EUS
Volksbank Euskirchen:         IBAN: DE17 3826 0082 3000 2530 30  BIC: GENODED1EVB

Das Mietverhältnis beginnt mit Vertragsunterzeichnung und endet mit der Rückgabe des Standrohres.
Die Verkehrssicherungpflicht obliegt dem Ausleiher bzw. Antragsteller.
 
Nach Rückgabe des unversehrten Standrohres erfolgt die Abrechnung unter Verrechnung der Kaution. Für die entnommene Wassermenge sind Gebühren zu zahlen.  Es ist zudem ein Mietpreises in Höhe von z.Zt. netto € 1,02/Tag sowie eine einmalige Verwaltungsgebühr i .H. v. 60,00 € zu entrichten (§ 9 Abs. 1 der städtischen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung).
Wird ein Standrohr über den Jahreswechsel ausgeliehen, so ist der Mieter verpflichtet, den Stadtwerken der Stadt Bad Münstereifel den Zählerstand zum 31.12. des Jahres schriftlich bis spätestens zwei Wochen nach Jahreswechsel mitzuteilen.
Der Mieter trägt die Kosten für die Instandsetzung des Standrohres oder der benutzten Hydranten, soweit die Einrichtungen defekt zurückgegeben werden.
Darüber hinaus haftet der Antragsteller für alle sonstigen den Stadtwerken oder Dritten entstehenden Schäden, die aus einer vertragswidrigen, unsachgemäßen oder ansonsten unerlaubten Standrohrbenutzung resultieren. Der Schaden aus dem Verlust bzw. Ersatzbeschaffung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

Das Standrohr kann nach Terminabsprache (werktags zwischen 7 und 8 Uhr) abgeholt werden bzw. ist zurückzugeben bei
Stadtwerke Bad Münstereifel,
Pumpstation Mahlberg,
Von-Goltstein-Straße 3,
53902 Bad Münstereifel
Telefonnummer: 02257/555

 

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