Erklärung zum Nachweis des Einkommens

Das Kassenzeichen können Sie aus Ihren Bescheiden und / oder aus den damaligen Anmeldungsunterlagen Ihres Kindes entnehmen.
 

Das zu meldende Einkommen stellt immer Jahreseinkommen dar. Bezugsjahr ist das Kalenderjahr, für das der Elternbeitrag gezahlt werden muss. Sofern aktuelle Einkommensunterlagen nicht vorliegen, sind die Einkommensunterlagen des Vorjahres beizufügen. Einkommensunterlagen müssen beigefügt werden, ansonsten wird lt. Satzung der Höchstbeitrag festgesetzt

Informationen zum neu angemeldeten Kind

Erklärung zum Nachweis des Einkommens

Zahlungspflichtige

1. Zahlungspflichtiger: Angaben der weiblichen Erziehungsberechtigten

Dem ermittelten Einkommen wird ein Betrag von 10 von Hundert der Einkünfte hinzugerechnet.


2. Zahlungspflichtiger: Angaben des männlichen Erziehungsberechtigten

Dem ermittelten Einkommen wird ein Betrag von 10 von Hundert der Einkünfte hinzugerechnet.


Erklärung zum Nachweis des Einkommens

Geschwister

Angaben zu den Geschwisterkindern

Angaben zum Geschwisterkind bzw. zu den Geschwisterkindern


Erklärung zum Nachweis des Einkommens

Einkommenshöchstgrenze

Einkommenshöchstgrenze

Das Einkommen der Zahlungspflichtigen liegt über der Bruttojahreseinkommensgrenze der letzten Einkommensstufe. Gemäß der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen (und Kindertagespflege) in der Stadt Hürth liegt die Einkommenshöchstgrenze über 98.000,00 € brutto. Gemäß der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Hürth liegt die Einkommenshöchstgrenze über 85.750,00 € brutto. Die Angaben zum Bruttojahreseinkommen und die Einreichung von Einkommensunterlagen kann entfallen. Es wird automatisch der Höchstbetrag entsprechend der Elternbeitragssatzungen festgesetzt.“

Durch die Aktivierung dieser Schaltfläche bestätige ich, die Auswirkungen auf die Berechnung meiner Elternbeiträge verstanden zu haben. Eine detaillierte Eingabe der einzelnen Einkommensarten wird hiermit überflüssig.

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Angaben zu Einkünften

3. Einkommen aus selbstständiger Arbeit

Das Einkommen stellt immer das Jahreseinkommen dar!

4. Einkommen aus Gewerbebetrieb

Das Einkommen stellt immer das Jahreseinkommen dar!

5. Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft

Das Einkommen stellt immer das Jahreseinkommen dar!

6. Einkommen aus Kapitalvermögen

Das Einkommen stellt immer das Jahreseinkommen dar!

7. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

Das Einkommen stellt immer das Jahreseinkommen dar!

8. Sonstige laut Steuerbescheid

Das Einkommen stellt immer das Jahreseinkommen dar!

Erklärung zum Nachweis des Einkommens

weitere Angaben

weitere Angaben

Welche Zahlungspflichtige Person ist Beamte/r / Soldat/in / Richter/in /Mandatsträger/in?

Dem ermittelten Einkommen wird ein Betrag von 10 von Hundert der Einkünfte hinzugerechnet.

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Angaben zum 1. Elternteil
Angaben zum 2. Elternteil
Angaben zum neu angemeldeten Kind

Erklärung zum Nachweis des Einkommens

Einkommensangaben

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