Das zu meldende Einkommen stellt immer Jahreseinkommen dar. Bezugsjahr ist das Kalenderjahr, für das der Elternbeitrag gezahlt werden muss. Sofern aktuelle Einkommensunterlagen nicht vorliegen, sind die Einkommensunterlagen des Vorjahres beizufügen. Einkommensunterlagen müssen beigefügt werden, ansonsten wird lt. Satzung der Höchstbeitrag festgesetzt