Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.
In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.
Login dient zur dient zur digitalen Rückkopplung (freiwillig)
In Wesseling wird erst seit 1932 beurkundet! Bei älteren Urkunden wenden Sie sich an das Stadtarchiv Bornheim.
Bei Urkunden aus Berzdorf vor dem genannten Zeitpunkt wenden Sie sich an das Stadtarchiv Brühl.
Bitte geben Sie hier Ihre Bankverbindung ein; diese Angabe ist zwingend erforderlich. Die Höhe der Verwaltungsgebühr beträgt für eine Personenstandsurkunde 10,00 Euro.
Jede weitere wird mit 5,00 Euro berechnet.
WICHTIGER HINWEIS: Nur Abbuchung von deutscher Bankverbindung möglich!
Wenn das Datum der beantragten Urkunden in Einzelfällen älter ist, werden die Anträge an das Archiv weitergeleitet: