Eine Gaststättengestattung braucht nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen und / oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
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Zum Beispiel weitere Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner; Hinweise zum Ablauf
Gemäß § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes ist die Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung oder der Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte usw.) auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie in und auf solchen Anlagen, Verkehrsräumen und Verkehrsmitteln, die der allgemeinen Benutzung dienen, verboten.